Klartur

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsvertrag für die Software Klartur (B2B). Fassung vom 23.09.2026.

§ 1 Anbieter, Geltung

  1. Anbieter ist [Betreiberangabe fehlt: Name und Rechtsform], [Betreiberangabe fehlt: Anschrift], [Betreiberangabe fehlt: Registergericht und Registernummer], USt-IdNr. [Betreiberangabe fehlt: USt-IdNr.] („Klartur“). Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Klartur (Web-Anwendung, Fahrer-App, Schnittstellen).
  2. Klartur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (Taxi- und Mietwagenbetriebe, Flottenbetreiber). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.

§ 2 Leistung

  1. Klartur stellt eine Software als Dienstleistung (SaaS) bereit: Import von Abrechnungs- und Fahrtdaten der Vermittlungsplattformen und Taxameter, Zuordnung und Abgleich von Fahrten und Schichten, Hinweise auf Abweichungen („Befunde“), Berechnung der Fahrerabrechnung, Exporte (PDF, CSV), Fahrer-App und die im jeweiligen Tarif genannten Funktionen.
  2. Klartur liefert Rechenergebnisse auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Daten. Die Prüfung der Ergebnisse, die Entscheidung über Auszahlungen an Fahrer und die Erfüllung steuer-, arbeits- und personenbeförderungsrechtlicher Pflichten bleiben Sache des Kunden. Klartur erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.
  3. Klartur darf die Software weiterentwickeln, solange der wesentliche Leistungsumfang erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen werden vier Wochen vorher in Textform angekündigt; der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
  4. Verfügbarkeit: 99 % im Monatsmittel, gemessen am Zugang zur Web-Anwendung, ohne angekündigte Wartung (höchstens 4 Stunden pro Monat, nachts) und ohne Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Klartur (Plattformen, Internetzugang des Kunden).

§ 3 Registrierung, Testphase, Zugänge

  1. Der Vertrag kommt mit Abschluss der Registrierung zustande; dabei stimmt der Kunde diesen Bedingungen und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung zu. Die ersten 14 Tage sind kostenlos und enden automatisch, sofern der Kunde keinen Tarif wählt; Daten bleiben weitere 30 Tage abrufbar und werden dann gelöscht.
  2. Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, legt Zugänge nur für eigene Mitarbeitende an und ist für alle Handlungen unter seinen Zugängen verantwortlich. Fahrer-Zugänge sind auf die Fahrer-App beschränkt.

§ 4 Preise, Abrechnung, Zahlung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarif und der Zahl der aktiven Fahrzeuge im jeweiligen Kalendermonat (Core 14,90 €, Plus 24,90 € je Fahrzeug und Monat, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer). Ein Fahrzeug gilt als aktiv, wenn es im Monat als aktiv angelegt ist.
  2. Abrechnung monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe (SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte). Änderungen der Fahrzeugzahl werden anteilig berücksichtigt. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
  3. Bei Zahlungsverzug kann Klartur nach Mahnung in Textform und einer Nachfrist von 14 Tagen den Zugang auf Lesen beschränken; Daten bleiben erhalten. Klartur kann die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende ändern; der Kunde kann zum Änderungszeitpunkt kündigen.

§ 5 Laufzeit, Kündigung

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Textform oder über die Software gekündigt werden.
  2. Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten 30 Tage lang exportieren (CSV, PDF). Danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von Klartur besteht.

§ 6 Pflichten des Kunden, Daten Dritter

  1. Der Kunde stellt sicher, dass er die hochgeladenen Daten (Plattform-Exporte, Taxameter-Daten, Fahrerdaten) nutzen darf, informiert seine Fahrer über die Verarbeitung (ein Muster stellt Klartur bereit) und schließt mit Klartur den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrags ist.
  2. Der Kunde nutzt die Software nicht, um Rechte Dritter zu verletzen, Vermittlungsplattformen zu täuschen oder Daten fremder Betriebe zu verarbeiten.

§ 7 Nutzungsrechte, Vertraulichkeit

  1. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software für den eigenen Betrieb zu nutzen. Alle Rechte an der Software verbleiben bei Klartur.
  2. Klartur darf Daten des Kunden in anonymisierter, aggregierter Form (ohne Bezug zu Betrieb, Fahrern oder Fahrgästen) zur Verbesserung der Erkennungsregeln und für Branchenauswertungen nutzen.

§ 8 Haftung

  1. Klartur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Klartur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die in den letzten zwölf Monaten gezahlte Vergütung.
  2. Klartur haftet nicht für Nachteile, die aus fehlerhaften oder unvollständigen Eingangsdaten (Plattform-Exporte, Taxameter, Eingaben der Fahrer) entstehen, oder für Entscheidungen des Kunden auf Grundlage der Befunde.
  3. Klartur sichert Daten täglich. Für Datenverlust haftet Klartur nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer täglicher Sicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, [Betreiberangabe fehlt: Gerichtsstand]. Änderungen dieser Bedingungen teilt Klartur sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit; widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen – hierauf weist Klartur in der Mitteilung hin.
  2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.